Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten
Notwendigkeit der Impfung gegen Tetanus, nicht kombiniert
icd-10 Code: Z23.5
Beschreibung: Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen einzelne bakterielle Krankheiten
Notwendigkeit der Impfung gegen Tetanus, nicht kombiniert
Man kann sich gegen verschiedene Krankheits-Erreger impfen lassen. Bei einer Impfung soll das Abwehrsystem des Körpers einen Krankheits-Erreger kennen lernen. Das Abwehrsystem bildet nach der Impfung bestimmte Stoffe, um die Krankheits-Erreger zu bekämpfen. Wenn man später mit den Krankheits-Erregern in Kontakt kommt, dann kann das Abwehrsystem schneller gegen sie vorgehen. Deshalb können die Erreger dem Körper dann nicht mehr so stark oder gar nicht mehr schaden. Impfstoffe werden zum Impfen verwendet. Impfstoffe können in einen Muskel oder unter die Haut gespritzt werden. Es gibt auch Impfstoffe die man schluckt. Impfstoffe können abgeschwächte oder tote Krankheits-Erreger enthalten. Man kann auch nur Teile eines Krankheits-Erregers verwenden. Es gibt auch Impfstoffe, die ein kleines Stück vom Bauplan eines Krankheits-Erregers enthalten. Die Körperzellen bilden dann für kurze Zeit selbst kleine Bruchstück des Krankheit-Erregers und zeigen sie den Abwehrzellen. Manche Impfungen müssen mehrmals im Leben wiederholt werden, damit man über einen längeren Zeitraum vor den entsprechenden Krankheits-Erregern geschützt ist. Krankheits-Erreger sind zum Beispiel Bakterien. Wenn fast alle Menschen in einer Gemeinschaft gegen eine Erkrankung geimpft sind, dann kann sich diese Erkrankung weniger gut ausbreiten.
Sie haben eine Impfung gegen Wundstarrkrampf erhalten. Diese Erkrankung wird durch bestimmte Bakterien verursacht.
Durch Wundstarrkrampf können schwere Muskelkrämpfe ausgelöst werden, die zu Atemnot führen können. Die Krankheits-Erreger können bereits bei kleinen Verletzungen in den Körper gelangen. Deshalb ist es wichtig, dass der Impfschutz gegen Wundstarrkrampf regelmäßig aufgefrischt wird. Wenn man sich verletzt, wird man in der Praxis oder im Krankenhaus auch nach dem Impfschutz gegen Wundstarrkrampf gefragt. Wenn man keinen sicheren Impfschutz gegen Wundstarrkrampf hat, dann kann man nachimpfen.