Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen

Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

icd-10 Code: Z03.9

Beschreibung: Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen

Beobachtung bei Verdachtsfall, nicht näher bezeichnet

Typische Beschwerden oder auffällige Untersuchungs-Ergebnisse können auf bestimmte Erkrankungen hinweisen. Dann können weitere Untersuchungen oder eine genaue Beobachtung nötig sein, bis man den Verdacht ausschließen kann.