Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen

Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen

icd-10 Code: Z03.6

Beschreibung: Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen

Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen

Giftige Stoffe können den Körper stark schädigen. Zu solchen giftigen Stoffen gehören zum Beispiel auch Medikamente.

Typische Beschwerden können auf eine Vergiftung hinweisen. Dann können Untersuchungen oder eine genaue Beobachtung nötig sein, bis man den Verdacht ausschließen kann.