Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen

Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung

icd-10 Code: Z03.1

Beschreibung: Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen

Beobachtung bei Verdacht auf bösartige Neubildung

Das Gewebe im Körper besteht aus Zellen. Bei einer Krebs-Erkrankung vermehren sich die Zellen unkontrolliert. Dadurch entsteht eine bösartige Gewebe-Neubildung. Die Krebs-Zellen können das gesunde Gewebe zerstören und sich im gesamten Körper ausbreiten.

Typische Beschwerden oder auffällige Untersuchungs-Ergebnisse können auf eine Krebs-Erkrankung hinweisen. Dann können weitere Untersuchungen oder eine genaue Beobachtung nötig sein, bis man den Verdacht ausschließen kann.