Personen, die das Gesundheitswesen zur Untersuchung und Abklärung in Anspruch nehmen
Hörprüfung und Untersuchung der Ohren
icd-10 Code: Z01.1
Beschreibung: Sonstige spezielle Untersuchungen und Abklärungen bei Personen ohne Beschwerden oder angegebene Diagnose
Hörprüfung und Untersuchung der Ohren
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr.
Bei einer Untersuchung der Ohren kann man die Ohren von außen und von innen beurteilen. Durch den Gehörgang kann man bis zum Trommelfell schauen, welches die Grenze zum Mittelohr bildet.
Außerdem kann zu einer Untersuchung der Ohren auch ein Hörtest gehören. Dabei wird überprüft, wie gut das Gehör insgesamt oder auch in bestimmten Bereichen ist. Zum Beispiel wird getestet, ob jemand tiefere Töne besser hören kann als hohe Töne.